Zolltarifnummer 8505199045Ware aus agglomeriertem Ferrit, in Form eines Rechtecks, auch schiefwinklig, mit: -einer Länge von 26,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,15 mm, -einer Breite von 7,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9,55 mm, -einer Dicke von 5,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,8 mm und -einem Gewicht von 6,1 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 g, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu einem Dauermagneten zu werden
Gültig seit 01.07.2024
Die Zolltarifnummer 8505199045 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 8505199045
8505199045 bezeichnet „Ware aus agglomeriertem Ferrit, in Form eines Rechtecks, auch schiefwinklig, mit: -einer Länge von 26,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,15 mm, -einer Breite von 7,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9,55 mm, -einer Dicke von 5,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,8 mm und -einem Gewicht von 6,1 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 g, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu einem Dauermagneten zu werden“, eine Einreihung innerhalb der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 und Regulation 1851/24.
Für 8505199045 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8505199045 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8505199045 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85051990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8505199045 erfasst speziell „Ware aus agglomeriertem Ferrit, in Form eines Rechtecks, auch schiefwinklig, mit: -einer Länge von 26,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,15 mm, -einer Breite von 7,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9,55 mm, -einer Dicke von 5,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,8 mm und -einem Gewicht von 6,1 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 g, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu einem Dauermagneten zu werden“.
Die Einreihung 8505199045 ist im TARIC seit dem 01.07.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.