Zolltarifnummer 8505199060Waren aus agglomeriertem Ferrit in Form von gewölbten Rechtecken - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit abgerundeten Ecken, mit: - einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm, - einer Breite von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm, - einer Dicke von 1,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Gültig seit 01.01.2019
Die Zolltarifnummer 8505199060 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8505199060 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8505199060
8505199060 bezeichnet „Waren aus agglomeriertem Ferrit in Form von gewölbten Rechtecken - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit abgerundeten Ecken, mit: - einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm, - einer Breite von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm, - einer Dicke von 1,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden“, eine Einreihung innerhalb der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8505199060 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8505199060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8505199060 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85051990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8505199060 erfasst speziell „Waren aus agglomeriertem Ferrit in Form von gewölbten Rechtecken - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit abgerundeten Ecken, mit: - einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm, - einer Breite von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm, - einer Dicke von 1,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden“.
Die Einreihung 8505199060 ist im TARIC seit dem 01.01.2019 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.