Position 8507Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8507 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8507 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,6 % und 3,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8507
8507 bezeichnet „Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8507 umfasst 7 Untercodes, darunter „Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)“, „andere Blei-Akkumulatoren“ und „Nickel-Cadmium-Akkumulatoren“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,6 % und 3,7 %.
Die Einreihung 8507 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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