Position 8511Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z.|B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z.|B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8511 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8511 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,2 % und 3,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8511
8511 bezeichnet „Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8511 umfasst 7 Untercodes, darunter „Zündkerzen“, „Magnetzünder; Lichtmagnetzünder; Schwungmagnetzünder“ und „Zündverteiler; Zündspulen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,2 % und 3,2 %.
Die Einreihung 8511 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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