Position 8513Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z.|B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position|8512
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8513 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8513 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8513
8513 bezeichnet „Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 8512“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8513 umfasst 2 Untercodes, darunter „Leuchten“ und „Teile“.
Die Einreihung 8513 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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