Zolltarifnummer 8516802020Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln:| -|mit zwei elektrischen Kontakten,| -|mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der|Seite des Spiegelglases),| -|mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten
Gültig seit 01.01.2014
Die Zolltarifnummer 8516802020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8516 („Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8516802020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8516802020
8516802020 bezeichnet „Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln: - mit zwei elektrischen Kontakten, - mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der Seite des Spiegelglases), - mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten“, eine Einreihung innerhalb der Position 8516 („Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1001/13 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8516802020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8516802020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85168020 („mit einem Träger aus Isolierstoff versehen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8516802020 erfasst speziell „Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln: - mit zwei elektrischen Kontakten, - mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der Seite des Spiegelglases), - mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten“.
Die Einreihung 8516802020 ist im TARIC seit dem 01.01.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.