Position 8522Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen|8519|oder 8521|bestimmt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8522 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8522 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 4 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8522
8522 bezeichnet „Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8522 umfasst 2 Untercodes, darunter „Tonabnehmer für Rillentonträger“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 4 %.
Die Einreihung 8522 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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