Zolltarifnummer 8528590030Elektronisches Gerät mit Flüssigkristall-Touchscreen-Anzeige, mit einer Versorgungsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, mit : -LCD-Steuerprozessor -GPS-Modul -Bluetooth-Modul -USB-Anschluss -Radio-Tuner -auch mit DAB-Modul -auch mit Funktionen für die Nutzung von eCall -auch mit integriertem Bedienfeld -auch mit Anschlüssen zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
Gültig seit 01.01.2020
Die Zolltarifnummer 8528590030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8528 („Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8528590030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8528590030
8528590030 bezeichnet „Elektronisches Gerät mit Flüssigkristall-Touchscreen-Anzeige, mit einer Versorgungsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, mit : -LCD-Steuerprozessor -GPS-Modul -Bluetooth-Modul -USB-Anschluss -Radio-Tuner -auch mit DAB-Modul -auch mit Funktionen für die Nutzung von eCall -auch mit integriertem Bedienfeld -auch mit Anschlüssen zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“, eine Einreihung innerhalb der Position 8528 („Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8528590030 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 8528590030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8528590030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 852859 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8528590030 erfasst speziell „Elektronisches Gerät mit Flüssigkristall-Touchscreen-Anzeige, mit einer Versorgungsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, mit : -LCD-Steuerprozessor -GPS-Modul -Bluetooth-Modul -USB-Anschluss -Radio-Tuner -auch mit DAB-Modul -auch mit Funktionen für die Nutzung von eCall -auch mit integriertem Bedienfeld -auch mit Anschlüssen zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“.
Die Einreihung 8528590030 ist im TARIC seit dem 01.01.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.