KN-Code 85286920für einfarbiges Bild
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 85286920 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8528 („Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Albanien | 0% |
| APS - Allgemeine Regelung | 0% |
| Bosnien und Herzegowina | 0% |
| Japan | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Montenegro | 0% |
| Neuseeland | 0% |
| Nordmazedonien | 0% |
| Peru | 0% |
| Serbien | 0% |
| Singapur | 0% |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% |
| Ukraine | 0% |
| Vietnam | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 85286920 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 85286920
85286920 bezeichnet „für einfarbiges Bild“, eine Einreihung innerhalb der Position 8528 („Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 14 Maßnahmen für Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Japan u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Regulation 2658/87, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Japan u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 85286920 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 85286920 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 85286920 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.