Position 8532Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8532 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8532 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 853210 | Festkondensatoren, ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60|Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von 0,5|kvar oder mehr (Leistungskondensatoren) |
| 853221 | Tantalkondensatoren |
| 853222 | Aluminium-Elektrolytkondensatoren |
| 853223 | einschichtige Keramikkondensatoren |
| 853224 | mehrschichtige Keramikkondensatoren |
| 853225 | Papierkondensatoren und Kunststoffkondensatoren |
| 853229 | andere |
| 853230 | Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren |
| 853290 | Teile |
Häufige Fragen zu 8532
8532 bezeichnet „Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8532 umfasst 9 Untercodes, darunter „Festkondensatoren, ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von 0,5 kvar oder mehr (Leistungskondensatoren)“, „Tantalkondensatoren“ und „Aluminium-Elektrolytkondensatoren“ u. a.
Die Einreihung 8532 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.