Unterposition 853670Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 853670 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8536 („Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 853670 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8536700010 | optische Steckvorrichtungen oder Verbinder zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Position|8521|oder 8528 |
| 8536700093 | Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel, aus Kunststoffen für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 8536700099 | anderer |
Häufige Fragen zu 853670
853670 bezeichnet „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel“, eine Einreihung innerhalb der Position 8536 („Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
853670 umfasst 3 Untercodes, darunter „optische Steckvorrichtungen oder Verbinder zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Position 8521 oder 8528“, „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel, aus Kunststoffen für bestimmte Luftfahrzeuge“ und „anderer“.
Die Einreihung 853670 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
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