Zolltarifnummer 8537109148Steuergerät für die automatische Getriebeölpumpe zur effizienten Kühlung und Regelung des Öldrucks im Antriebsstrang des Fahrzeugs: -flüssigkeitsgekühlt, -mit einer Betriebsspannung von 9 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -mit einer Höhe von 165 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 190 mm, -mit einer Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, -mit einer Länge von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 195 mm, -in einem Gehäuse, -mit mindestens einem Anschluss und zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Kraftfahrzeugen

Gültig seit 01.01.2026

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 8537109148
Steuergerät für die automatische Getriebeölpumpe zur effizienten Kühlung und Regelung des Öldrucks im Antriebsstrang des Fahrzeugs: -flüssigkeitsgekühlt, -mit einer Betriebsspannung von 9 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -mit einer Höhe von 165 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 190 mm, -mit einer Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, -mit einer Länge von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 195 mm, -in einem Gehäuse, -mit mindestens einem Anschluss und zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Kraftfahrzeugen

Die Zolltarifnummer 8537109148 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8537 („Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Aussetzung + End-Use

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Schiffe und Bohrplattformen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Häufige Fragen zu 8537109148

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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