Unterposition 853810Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Position|8537, nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 853810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8538 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Es ist verboten (Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) 2017/1905 des Rates): (a) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien, einschließlich Software, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der DVRK oder zur Verwendung in der DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, (c) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht.
Faserwickelmaschinen und zugehörige Ausrüstung Faserwickelmaschinen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt: i. Faserwickelmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften: 1. Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert, 2. besonders konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus „faser- oder fadenförmigen Materialien“ und 3. geeignet zum Wickeln zylindrischer Hülsen mit einem Durchmesser größer/gleich 75 mm; ii. Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren von Faserwickelmaschinen gemäß Buchstabe a; iii. Dorne für Faserwickelmaschinen, gemäß Buchstabe a.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Häufige Fragen zu 853810
853810 bezeichnet „Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Position 8537, nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet“, eine Einreihung innerhalb der Position 8538 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada, Neuseeland u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1602/18, Decision 0037/17, Decision 1907/18 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada, Neuseeland u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 853810 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 853810 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 853810 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 853810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.