Unterposition 853949andere
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 853949 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8539 („Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Albanien | 0% |
| Bosnien und Herzegowina | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Montenegro | 0% |
| Nordmazedonien | 0% |
| Serbien | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Russische Föderation
Es ist verboten, die in Anhang XXI aufgeführten Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und dadurch die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden. In Bezug auf die in Anhang XXI Teil B aufgeführten Güter gelten die Verbote gemäß den Absätz 1 nicht für die Erfüllung – bis zum 8. Januar 2023 – von Verträgen, die vor dem 7. Oktober 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. Abweichend von den Absätz 1 können die zuständigen Behörden den Kauf, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XXI aufgeführten Güter oder die Bereitstellung damit verbundener technischer und finanzieller Hilfe unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für Folgendes erforderlich ist: die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung. VERORDNUNG (EU) 833/2014 - Artikel 3i (VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien |
Häufige Fragen zu 853949
853949 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8539 („Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 2658/87, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 853949 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 853949 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 853949 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
853949 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8539 („Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 853949 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 853949 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.