Zolltarifnummer 8540890091Anzeigen in Form einer Röhre, bestehend aus einem Glasgehäuse, aufgebracht auf einer Platte mit einer Größe - ohne Berücksichtigung der Leitungen - von nicht mehr als 300|mm|!x!|350|mm. Die Röhre enthält eine oder mehrere Reihen von Zeichen oder Strichen. Jedes Zeichen oder jeder Strich enthält fluoreszierende oder phosphoreszierende Elemente, die auf einer von fluoreszierenden Substanzen oder von Phosphorsalzen überzogenen metallisierten Unterlage aufgebracht sind und leuchten, wenn sie von Elektronen getroffen werden
Gültig seit 01.01.1999
Die Zolltarifnummer 8540890091 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8540 („Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8540890091 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8540890091
8540890091 bezeichnet „Anzeigen in Form einer Röhre, bestehend aus einem Glasgehäuse, aufgebracht auf einer Platte mit einer Größe - ohne Berücksichtigung der Leitungen - von nicht mehr als 300 mm !x! 350 mm. Die Röhre enthält eine oder mehrere Reihen von Zeichen oder Strichen. Jedes Zeichen oder jeder Strich enthält fluoreszierende oder phosphoreszierende Elemente, die auf einer von fluoreszierenden Substanzen oder von Phosphorsalzen überzogenen metallisierten Unterlage aufgebracht sind und leuchten, wenn sie von Elektronen getroffen werden“, eine Einreihung innerhalb der Position 8540 („Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras)“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8540890091 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8540890091 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8540890091 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 854089 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8540890091 erfasst speziell „Anzeigen in Form einer Röhre, bestehend aus einem Glasgehäuse, aufgebracht auf einer Platte mit einer Größe - ohne Berücksichtigung der Leitungen - von nicht mehr als 300 mm !x! 350 mm. Die Röhre enthält eine oder mehrere Reihen von Zeichen oder Strichen. Jedes Zeichen oder jeder Strich enthält fluoreszierende oder phosphoreszierende Elemente, die auf einer von fluoreszierenden Substanzen oder von Phosphorsalzen überzogenen metallisierten Unterlage aufgebracht sind und leuchten, wenn sie von Elektronen getroffen werden“.
Die Einreihung 8540890091 ist im TARIC seit dem 01.01.1999 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.