Zolltarifnummer 8543709045piezoelektrischer Kristalloszillator mit einer festen Frequenz in einem Frequenzbereich von 1,8 MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 67 MHz, in einem Gehäuse
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 8543709045 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8543 („Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,7%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8543709045 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 8543709045
8543709045 steht in KN-Code 85437090 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 10 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8543709005 | Flugschreiber, elektrische Synchro- und Umformer, Entfroster und Demister mit elektrischen Widerständen, für zivile Luftfahrzeuge |
| 8543709010 | Druckanzeigegeräte für Motoren, für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 8543709015 | Laminierte elektrochrome Folie, bestehend aus - zwei äußeren Schichten aus Polyester, - einer Zwischenschicht aus Acrylpolymer und Silikon und - zwei elektrischen Anschlussklemmen |
| 8543709027 | Elektronisches Steuergerät eines 360-Grad- Anzeigesystems für das Fahrzeugumfeld, mit: -einer Betriebsspannung von 9 V DC, jedoch nicht mehr als 16 V DC, -einem Videoprozessor, -einem Signalprozessor, -mindestens einem Anschluss und -auch mit Metallhalterung zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 |
| 8543709030 | Verstärker, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung, in einem Gehäuse |
| 8543709033 | Hochfrequenzverstärker, bestehend aus einer oder mehreren integrierten Schaltungen und einem oder mehreren diskreten Kondensatorchips, auch mit sog. IPD (integrated passive devices) auf einem Metallflansch in einem Gehäuse |
| 8543709055 | optoelektronische Schaltung, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden, auch mit integrierter Ansteuerungsschaltung, und einer Photodiode mit Verstärkerschaltung, auch mit integrierter Logikgatterschaltung oder aus einer oder mehreren Leuchtdioden und mehreren Photodioden mit Verstärkerschaltkreis, auch mit Logikgatterschaltung oder anderen integrierten Schaltungen, in einem Gehäuse |
| 8543709085 | spannungsgeregelte Oszillatoren, ausgenommen temperaturkompensierte Oszillatoren, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung, in einem Gehäuse |
| 8543709087 | elektrischer Tongenerator, der ein analoges Signal für ein Gerät erzeugt, welches ein Motorgeräusch hervorbringt, mit - einer Leiterplatte mit einem Mikroprozessor und einem Tonverstärker - einem Anschlussstück, - einem Kunststoffgehäuse - auch mit einer Metallhalterung zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 |
| 8543709099 | andere |
Häufige Fragen zu 8543709045
8543709045 bezeichnet „piezoelektrischer Kristalloszillator mit einer festen Frequenz in einem Frequenzbereich von 1,8 MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 67 MHz, in einem Gehäuse“, eine Einreihung innerhalb der Position 8543 („Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06, Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 u. a.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8543709045 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8543709045 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8543709045 ist einer von 11 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85437090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8543709045 erfasst speziell „piezoelektrischer Kristalloszillator mit einer festen Frequenz in einem Frequenzbereich von 1,8 MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 67 MHz, in einem Gehäuse“.
Die Einreihung 8543709045 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.