Zolltarifnummer 8544200030Antennenanschlusskabel zur Übertragung von Rundfunk-Signalen (AM/FM) ,|auch|zur|Übertragung|von|GPS-Signalen mit -|einem Koaxialkabel, -|zwei oder mehr Verbindungsstücken und -|drei oder mehr Kunststoffklammern zur Befestigung am Armaturenbrett von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87|verwendeten Art
Gültig seit 01.01.2018
Die Zolltarifnummer 8544200030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8544 („Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8544200030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8544200030
8544200030 bezeichnet „Antennenanschlusskabel zur Übertragung von Rundfunk-Signalen (AM/FM) , auch zur Übertragung von GPS-Signalen mit - einem Koaxialkabel, - zwei oder mehr Verbindungsstücken und - drei oder mehr Kunststoffklammern zur Befestigung am Armaturenbrett von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 8544 („Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8544200030 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8544200030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8544200030 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 854420 („Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8544200030 erfasst speziell „Antennenanschlusskabel zur Übertragung von Rundfunk-Signalen (AM/FM) , auch zur Übertragung von GPS-Signalen mit - einem Koaxialkabel, - zwei oder mehr Verbindungsstücken und - drei oder mehr Kunststoffklammern zur Befestigung am Armaturenbrett von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“.
Die Einreihung 8544200030 ist im TARIC seit dem 01.01.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.