Zolltarifnummer 8544300085zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens: -|einer Gummitülle, -|einer Metallhalterung zur Befestigung zum Anschluss von Raddrehzahlsensoren von der zur Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
Gültig seit 01.01.2018
Die Zolltarifnummer 8544300085 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8544 („Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,7%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8544300085 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8544300085
8544300085 bezeichnet „zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zum Anschluss von Raddrehzahlsensoren von der zur Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 8544 („Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1754/15, Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 u. a.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8544300085 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8544300085 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8544300085 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 854430 („Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8544300085 erfasst speziell „zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zum Anschluss von Raddrehzahlsensoren von der zur Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art“.
Die Einreihung 8544300085 ist im TARIC seit dem 01.01.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.