Zolltarifnummer 8544429040Kabelbaum oder Kabel für ein Lenksystem: - für eine Betriebsspannung von 12V, - an beiden Seiten mit Anschlüssen, - auch mit Abspannklemmen aus Kunststoff zur Befestigung am Lenkgetriebegehäuse des Kraftfahrzeugs
Gültig seit 01.01.2015
Die Zolltarifnummer 8544429040 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8544 („Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8544429040 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8544429040
8544429040 bezeichnet „Kabelbaum oder Kabel für ein Lenksystem: - für eine Betriebsspannung von 12V, - an beiden Seiten mit Anschlüssen, - auch mit Abspannklemmen aus Kunststoff zur Befestigung am Lenkgetriebegehäuse des Kraftfahrzeugs“, eine Einreihung innerhalb der Position 8544 („Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8544429040 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8544429040 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8544429040 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85444290 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8544429040 erfasst speziell „Kabelbaum oder Kabel für ein Lenksystem: - für eine Betriebsspannung von 12V, - an beiden Seiten mit Anschlüssen, - auch mit Abspannklemmen aus Kunststoff zur Befestigung am Lenkgetriebegehäuse des Kraftfahrzeugs“.
Die Einreihung 8544429040 ist im TARIC seit dem 01.01.2015 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.