Zolltarifnummer 8545909099andere
Gültig seit 01.01.1993
Die Zolltarifnummer 8545909099 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8545 („Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8545909099 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 8545909099
8545909099 steht in KN-Code 85459090 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8545909010 | Nippeln verwendet für Graphitelektroden der für Elektrolichtbogenöfen verwendeten Art mit einer Rohdichte von 1,65 g/cm³ oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 6,0 μΩm oder weniger |
| 8545909015 | Nippel, verwendet für Graphitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr, aber weniger als 1,65 g/cm³ und einem elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger, aber mehr als 6,0 μΩm |
Häufige Fragen zu 8545909099
8545909099 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8545 („Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8545909099 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 8545909099 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8545909099 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85459090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8545909099 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 8545909099 ist im TARIC seit dem 01.01.1993 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.