Position 8546Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8546 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8546 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,7 % und 4,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8546
8546 bezeichnet „Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8546 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus Glas“, „aus keramischen Stoffen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,7 % und 4,7 %.
Die Einreihung 8546 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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