Unterposition 854914unsortiert, kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 854914 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8549 („Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 854914 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,7 %.
KN-Codes
Ähnliche Unterpositionen zu 854914
854914 steht in Position 8549 „Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“. Auf derselben Ebene liegen 10 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 854911 | Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren; ausgebrauchte Blei-Akkumulatoren |
| 854912 | andere, Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend |
| 854913 | nach chemischem Typ sortiert, kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend |
| 854919 | andere |
| 854921 | elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend |
| 854929 | andere |
| 854931 | elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend |
| 854939 | andere |
| 854991 | elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend |
| 854999 | andere |
Häufige Fragen zu 854914
854914 bezeichnet „unsortiert, kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 8549 („Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
854914 umfasst 3 Untercodes, darunter „ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien“, „ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren“ und „andere“.
Die Einreihung 854914 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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