Unterposition 870323mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm$3 bis 3 000 cm$3

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 870323 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8703 („Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 870323 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
87032311Wohnmobile
87032319andere
87032390gebraucht

Ähnliche Unterpositionen zu 870323

870323 steht in Position 8703 „Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen“. Auf derselben Ebene liegen 13 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
870310Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
870321mit einem Hubraum von 1 000 cm$3 oder weniger
870322mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm$3 bis 1 500 cm$3
870324mit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm$3
870331mit einem Hubraum von 1 500 cm$3 oder weniger
870332mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm$3 bis 2 500 cm$3
870333mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm$3
870340andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
870350andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
870360andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
870370andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
870380andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben

Alle 13 Einträge in Position 8703 „Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen“ ansehen →

Häufige Fragen zu 870323

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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