Unterposition 880699andere
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 880699 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8806 („Unbemannte Luftfahrzeuge“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 880699 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 7,5 %.
KN-Codes
Ähnliche Unterpositionen zu 880699
880699 steht in Position 8806 „Unbemannte Luftfahrzeuge“. Auf derselben Ebene liegen 10 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 880610 | zur Beförderung von Passagieren bestimmt |
| 880621 | mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger |
| 880622 | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg |
| 880623 | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg |
| 880624 | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg |
| 880629 | andere |
| 880691 | mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger |
| 880692 | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg |
| 880693 | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg |
| 880694 | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg |
Häufige Fragen zu 880699
880699 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8806 („Unbemannte Luftfahrzeuge“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
880699 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger“ und „mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg“.
Die Einreihung 880699 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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