Kapitel 89WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
Gültig seit 31.12.1971
WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
Die Zolltarifnummer 89 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Kapitel bündelt 89 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8901 | Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern |
| 8902 | Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen |
| 8903 | Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus |
| 8904 | Schlepper und Schubschiffe |
| 8905 | Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen |
| 8906 | Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote |
| 8907 | Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken) |
| 8908 | Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken |
Ähnliche Kapitel zu 89
89 steht in Abschnitt XVII „Beförderungsmittel“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 86 | SCHIENENFAHRZEUGE UND ORTSFESTES GLEISMATERIAL, TEILE DAVON; MECHANISCHE (AUCH ELEKTROMECHANISCHE) SIGNALGERÄTE FÜR VERKEHRSWEGE |
| 87 | ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR |
| 88 | LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON |
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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