KN-Code 89012010für die Seeschifffahrt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 89012010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8901 („Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Weißrußland |
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Häufige Fragen zu 89012010
89012010 bezeichnet „für die Seeschifffahrt“, eine Einreihung innerhalb der Position 8901 („Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 89012010 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
89012010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 890120 („Tankschiffe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 89012010 erfasst speziell „für die Seeschifffahrt“.
Die Einreihung 89012010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.