Unterposition 890130Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition|8901|20
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 890130 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8901 („Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 890130 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 890130
890130 bezeichnet „Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 8901 20“, eine Einreihung innerhalb der Position 8901 („Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
890130 umfasst 2 Untercodes, darunter „für die Seeschifffahrt“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Die Einreihung 890130 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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