Position 8903Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8903
Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus

Die Zolltarifnummer 8903 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 89 („Wasserfahrzeuge und Schwimmende Vorrichtungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8903 insgesamt 11 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
890311mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht (Nettogewicht) ohne Motor von 100|kg oder weniger
890312nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100|kg oder weniger
890319andere
890321mit einer Länge von 7,5|m oder weniger
890322mit einer Länge von mehr als|7,5|m bis|24|m
890323mit einer Länge von mehr als 24|m
890331mit einer Länge von 7,5|m oder weniger
890332mit einer Länge von mehr als|7,5|m bis|24|m
890333mit einer Länge von mehr als 24|m
890393mit einer Länge von 7,5|m oder weniger
890399andere

Häufige Fragen zu 8903

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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