Unterposition 890690andere
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 890690 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8906 („Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 890690 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 890690
890690 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8906 („Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
890690 umfasst 3 Untercodes, darunter „für die Seeschifffahrt“, „mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Die Einreihung 890690 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
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