Unterposition 900140Brillengläser aus Glas
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 900140 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9001 („Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 900140 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 900140
900140 bezeichnet „Brillengläser aus Glas“, eine Einreihung innerhalb der Position 9001 („Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
900140 umfasst 4 Untercodes, darunter „ohne Korrektionswirkung“, „Einstärkengläser (unifokal)“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 900140 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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