Zolltarifnummer 9002110018Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen Bildfeldwinkel von höchstens 120 °, -einem diagonalen Bildfeldwinkel von höchstens 105 °, -einer Brennweite von höchstens 7,50 mm, -einer relativen Blende von höchstens F/2,90, -einem Durchmesser von höchstens 22 mm
Gültig seit 01.07.2019
Die Zolltarifnummer 9002110018 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 9002 („Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 9002110018 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 9002110018
9002110018 bezeichnet „Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen Bildfeldwinkel von höchstens 120 °, -einem diagonalen Bildfeldwinkel von höchstens 105 °, -einer Brennweite von höchstens 7,50 mm, -einer relativen Blende von höchstens F/2,90, -einem Durchmesser von höchstens 22 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 9002 („Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 9002110018 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
9002110018 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 900211 („für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 9002110018 erfasst speziell „Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen Bildfeldwinkel von höchstens 120 °, -einem diagonalen Bildfeldwinkel von höchstens 105 °, -einer Brennweite von höchstens 7,50 mm, -einer relativen Blende von höchstens F/2,90, -einem Durchmesser von höchstens 22 mm“.
Die Einreihung 9002110018 ist im TARIC seit dem 01.07.2019 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.