Zolltarifnummer 9002110050Objektiv -|mit einer Brennweite von nicht weniger als 25|mm und nicht mehr als 150|mm, -|bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem Durchmesser von nicht weniger als 60|mm und nicht mehr als 190|mm
Gültig seit 01.07.1993
Die Zolltarifnummer 9002110050 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 9002 („Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 9002110050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 9002110050
9002110050 bezeichnet „Objektiv - mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm, - bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem Durchmesser von nicht weniger als 60 mm und nicht mehr als 190 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 9002 („Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 9002110050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
9002110050 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 900211 („für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 9002110050 erfasst speziell „Objektiv - mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm, - bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem Durchmesser von nicht weniger als 60 mm und nicht mehr als 190 mm“.
Die Einreihung 9002110050 ist im TARIC seit dem 01.07.1993 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.