Unterposition 900311aus Kunststoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 900311 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9003 („Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 900311 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 900311 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 900311
900311 bezeichnet „aus Kunststoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9003 („Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Für 900311 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
Die Einreihung 900311 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.