Unterposition 900319aus anderen Stoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 900319 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9003 („Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 900319 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9003190040 | aus unedlen Metallen |
| 9003190090 | aus anderen Stoffen |
Häufige Fragen zu 900319
900319 bezeichnet „aus anderen Stoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9003 („Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
900319 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus unedlen Metallen“ und „aus anderen Stoffen“.
Die Einreihung 900319 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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