KN-Code 90049010mit Brillengläsern aus Kunststoffen
Gültig seit 01.01.1995
Die Zolltarifnummer 90049010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9004 („Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 90049010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 90049010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 90049010
90049010 bezeichnet „mit Brillengläsern aus Kunststoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9004 („Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Für 90049010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
90049010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 900490 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 90049010 erfasst speziell „mit Brillengläsern aus Kunststoffen“.
Die Einreihung 90049010 ist im TARIC seit dem 01.01.1995 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.