Unterposition 900661Blitzlichtgeräte mit Entladungslampe (Elektronenblitzgeräte)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 900661 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9006 („Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,2%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Weißrußland
Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden. (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Simbabwe |
| Export control | Weißrußland |
| Import/export restriction - Common Military List (CML) goods | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 900661
900661 bezeichnet „Blitzlichtgeräte mit Entladungslampe (Elektronenblitzgeräte)“, eine Einreihung innerhalb der Position 9006 („Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Import/export restriction - Common Military List (CML) goods“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 0765/06 und Regulation 0833/14.
Für 900661 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 900661 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
900661 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9006 („Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 900661 erfasst speziell „Blitzlichtgeräte mit Entladungslampe (Elektronenblitzgeräte)“.
Die Einreihung 900661 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.