Unterposition 900850Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 900850 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9008 („Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 900850 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 900850 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 900850
900850 bezeichnet „Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate“, eine Einreihung innerhalb der Position 9008 („Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Für 900850 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
900850 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9008 („Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 900850 erfasst speziell „Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate“.
Die Einreihung 900850 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.