Unterposition 901410Kompasse, einschließlich Navigationskompasse
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 901410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9014 („Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 901410 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9014100010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 9014100090 | andere |
Ähnliche Unterpositionen zu 901410
901410 steht in Position 9014 „Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
Häufige Fragen zu 901410
901410 bezeichnet „Kompasse, einschließlich Navigationskompasse“, eine Einreihung innerhalb der Position 9014 („Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
901410 umfasst 2 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“.
Die Einreihung 901410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.