Unterposition 901420Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 901420 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9014 („Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 901420 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 901420
901420 bezeichnet „Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse)“, eine Einreihung innerhalb der Position 9014 („Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
901420 umfasst 2 Untercodes, darunter „Trägheitsnavigationssysteme“ und „andere“.
Die Einreihung 901420 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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