Unterposition 901580andere Instrumente, Apparate und Geräte
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 901580 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9015 („Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 901580 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 901580
901580 bezeichnet „andere Instrumente, Apparate und Geräte“, eine Einreihung innerhalb der Position 9015 („Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
901580 umfasst 3 Untercodes, darunter „für die Meteorologie, Hydrologie oder Geophysik“, „für die Geodäsie, Topografie oder Hydrografie“ und „andere“.
Die Einreihung 901580 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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