Unterposition 901814Szintigrafiegeräte
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 901814 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9018 („Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 901814 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
Ähnliche Unterpositionen zu 901814
901814 steht in Position 9018 „Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe“. Auf derselben Ebene liegen 12 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 901811 | Elektrokardiografen |
| 901812 | Ultraschalldiagnosegeräte |
| 901813 | Magnetresonanzgeräte |
| 901819 | andere |
| 901820 | Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte |
| 901831 | Spritzen, auch mit Nadeln |
| 901832 | Hohlnadeln aus Metall und Operationsnähnadeln |
| 901839 | andere |
| 901841 | Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel |
| 901849 | andere |
| 901850 | andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte |
| 901890 | andere Instrumente, Apparate und Geräte |
Häufige Fragen zu 901814
901814 bezeichnet „Szintigrafiegeräte“, eine Einreihung innerhalb der Position 9018 („Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Für 901814 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
901814 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9018 („Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 901814 erfasst speziell „Szintigrafiegeräte“.
Die Einreihung 901814 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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