Unterposition 901920Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 901920 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9019 („Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 901920 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 901920
901920 bezeichnet „Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie“, eine Einreihung innerhalb der Position 9019 („Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
901920 umfasst 3 Untercodes, darunter „Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet“, „Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv“ und „andere, einschließlich Teile und Zubehör“.
Die Einreihung 901920 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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