KN-Code 90200010Gasmasken
Gültig seit 01.01.2021
Die Zolltarifnummer 90200010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9020 („Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als KN-Code bündelt 90200010 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 1,7 %.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9020001010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 9020001090 | andere |
Häufige Fragen zu 90200010
90200010 bezeichnet „Gasmasken“, eine Einreihung innerhalb der Position 9020 („Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
90200010 umfasst 2 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 1,7 %.
Die Einreihung 90200010 ist im TARIC seit dem 01.01.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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