Zolltarifnummer 9020009091Teile von Atmungsapparaten und -geräten und von Gasmasken, für bestimmte Luftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.2021
Die Zolltarifnummer 9020009091 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 9020 („Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Einfuhr (Import)
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 9020009091 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 9020009091
9020009091 bezeichnet „Teile von Atmungsapparaten und -geräten und von Gasmasken, für bestimmte Luftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 9020 („Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 9020009091 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 9020009091 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
9020009091 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 90200090 („andere, einschließlich Teile und Zubehör“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 9020009091 erfasst speziell „Teile von Atmungsapparaten und -geräten und von Gasmasken, für bestimmte Luftfahrzeuge“.
Die Einreihung 9020009091 ist im TARIC seit dem 01.01.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.