Unterposition 902110Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 902110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9021 („Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 902110 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 902110
902110 bezeichnet „Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9021 („Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
902110 umfasst 2 Untercodes, darunter „orthopädische Apparate und Vorrichtungen“ und „Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen“.
Die Einreihung 902110 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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