Unterposition 902190andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 902190 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9021 („Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 902190 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 902190
902190 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 9021 („Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
902190 umfasst 2 Untercodes, darunter „Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte“ und „andere“.
Die Einreihung 902190 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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