KN-Code 90229080andere
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 90229080 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9022 („Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- Gamma- oder andere ionisierende Strahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,1%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Singapur | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 90229080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 90229080
90229080 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 9022 („Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- Gamma- oder andere ionisierende Strahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada, Neuseeland u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Decision 0037/17, Decision 1907/18 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada, Neuseeland u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 90229080 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 90229080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
90229080 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 902290 („andere, einschließlich Teile und Zubehör“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 90229080 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 90229080 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.