Unterposition 902710Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 902710 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9027 („Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 902710 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 902710
902710 bezeichnet „Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch“, eine Einreihung innerhalb der Position 9027 („Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
902710 umfasst 2 Untercodes, darunter „elektronische“ und „andere“.
Die Einreihung 902710 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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