Position 9028Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9028 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 90 („Optische, Fotografische oder Kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; Medizinische und Chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für Diese Instrumente, Apparate und Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9028 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,1 % und 2,1 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9028
9028 bezeichnet „Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
9028 umfasst 4 Untercodes, darunter „Gaszähler“, „Flüssigkeitszähler“ und „Elektrizitätszähler“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,1 % und 2,1 %.
Die Einreihung 9028 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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