Unterposition 902910Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 902910 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 902910 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,9 % und 1,9 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9029100010 | elektrische oder elektronische Tourenzähler, für zivile Luftfahrzeuge |
| 9029100090 | andere |
Häufige Fragen zu 902910
902910 bezeichnet „Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler“, eine Einreihung innerhalb der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
902910 umfasst 2 Untercodes, darunter „elektrische oder elektronische Tourenzähler, für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,9 % und 1,9 %.
Die Einreihung 902910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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